Veranstaltungen während der Corona-Pandemie

von | Jul 10, 2020 | 0 Kommentare

  • Ihr plant eine Veranstaltung während der Corona-Pandemie.
  • Jedoch wisst ihr nicht, ob ihr die Veranstaltung durchführen könnt oder nicht?
  • Hier erfährt ihr – was und wann erlaubt ist

Bestimmungen seit 1. Juli

Personenbegrenzung bei fixen Sitzplätzen:
Fixe Sitzplätze gibt es vorallem bei Konzerten, Kino oder Ähnlichem!
Die Personenbeschränkungen Indoor belaufen sich auf 250 ? und Outdoor auf 500 Personen
Ohne fixe Sitzplätze (Party oder Hochzeit) sind maximal 100 Personen erlaubt.

Wenn mehr als 100 Personen bei der Veranstaltung anwesend sind, ist ein COVID-19 Präventionskonzept ? zwingend. Ebenso ist ein COVID-19 Beauftragter ? notwendig.

Du feierst eine geschlossene Veranstaltung

Gute Nachrichten für euch 🙂 Es gibt keine Sperrstunde, jedoch müssen die Anwesenden bzw. eure Gäste 3 Tage vor Beginn bekanntgegeben werden.

Ab 1. August: 200 Personen sind erlaubt
(ohne fixe Sitzplätze)

Ab dem 1. August sind wieder 200 Personen zu einer Veranstaltung ohne fixe Sitzplätze erlaubt.

Wenn bei eurem Fest oder Veranstaltung fixe Sitzplätze vorhanden sind, erhöht sich die Teilnehmer- bzw. Gästeanzahl auf 500 (Indoor) und 750 Personen (Outdoor).
Diese Personenzahl kann durch die Bezirksverwaltungsbehörde auf 1000 (Indoor) und 1250 (Outdoor) erhöht werden.

Wenn mehr als 200 Personen bei der Veranstaltung anwesend sind, ist ein COVID-19 Präventionskonzept ? zwingend. Ebenso ist ein COVID-19 Beauftragter ? notwendig!

Ab 1. September wieder bis zu 10.000 Personen möglich

Dies gilt jedoch nur bei Outdoor Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde zustimmt.
Bei Indoorfeiern liegt die Höchstteilnehmerzahl bei 5000 Personen, wobei wiederum eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde notwendig ist.

Ohne Genehmigung gelten die selben Zahlen wie im August:
500 Personen (Indoor mit fixen Plätzen) und
750 Personen (Outdoor mit fixen Plätzen)

Wenn bei eurer Veranstaltung im September keine fixen Sitzplätze vorhanden sind, liegt die Höchstzahl bei 200 Personen.

Wenn mehr als 200 Personen bei der Veranstaltung anwesend sind, ist ein COVID-19 Präventionskonzept ? zwingend. Ebenso ist ein COVID-19 Beauftragter ? notwendig!

Sonstige Bestimmungen

Wenn eure Veranstaltungen in Gastrobetrieben stattfinden, unterliegen diese der Gastrobestimmungen!
Hier dürfen maximal 100 Personen teilnehmen.

Der Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt ?leben bzw. nicht zur selben Besuchergruppe ? gehören, ist EINZUHALTEN.

Einer Party ? im kleinen Rahmen steht nichts im Wege, jedoch muss man auf die EIGENVERANTWORTUNG zählen können.

Link für weitere Infos für Präventionskonzept:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiH_Zjw0MLqAhUKzaYKHRF2DfIQFjAAegQIBhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.sozialministerium.at%2Fdam%2Fjcr%3A550994ed-b5c5-43e2-8b68-25c465176779%2FEmpfehlungen_f%25C3%25BCr_die_inhaltliche_Gestaltung_eines_COVID.pdf&usg=AOvVaw3tkR08o5qLcrHf5ZPkFGpA

Quelle: BMSGPK
Informationen ohne Gewähr

Foto: unsplash.com/@marvelous

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