Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ackerl Bernhard e.U.
(Stand September 2020)
- Geltungsbereich und Gegenstand
- Diese AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen und Verträge zwischen Ackerl Bernhard e.U. (im Folgenden Auftragnehmer, kurz: AN) und einem Unternehmer oder Verbraucher (im Folgenden Auftraggeber, kurz: AG), in der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. Entgeltlichkeit einer Vereinbarung ist keine Voraussetzung für die Geltung der AGB.
- Mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden erlangen erst mit der schriftlichen Bestätigung des AN Rechtswirksamkeit.
- Allfälligen AGB des AG wird ausdrücklich widersprochen und verpflichten den AN nur, wenn sie in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
- Der AN bietet diverse Leistungen, ua den Verkauf von Baustoffen und Werkzeugen, Agrarprodukten sowie sowie im Veranstaltungsbereich die Planung, Getränkebelieferung und die Vermietung von Inventar an.
- Vertragsschluss
- Angebote des AN sind, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten, auf einer Website und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Legung eines Angebots durch den AG. Kaufanbote über Waren gelten grundsätzlich solange der Vorrat reicht.
- Vertragsabschlüsse kommen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des AN oder spätestens mit Leistungserfüllung bzw. Lieferung zustande.
- Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der AG das gesamte Angebot des AN unverändert schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des AN unterfertigt.
- Maßgeblich für den Vertragsinhalt und Leistungsumfang ist der Inhalt der Auftragsbestätigung oder die unterfertigte Auftragsvorlage bzw. ein unterfertigter Lieferschein.
- Der AN bietet auf seiner Website www.festdepot.at die Möglichkeit, Anfragen zu den Leistungen und (Miet-)Waren zu stellen. Auch bei Nutzung der Bestellfunktion im Webshop handelt sich nur um eine Anfrage zur Verfügbarkeit, also um eine Aufforderung an den AN ein Angebot zu erstellen.
- Um eine Anfrage abzugeben, sind vom AG Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Bearbeitung der Anfrage jedenfalls zwingend anzugeben. Angaben von darüber hinausgehenden Daten sind optional.
- Preise
- Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten sofern angegeben die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen jeweils noch etwaige Lieferkosten sowie allfällige Gebühren / Abgaben. Lieferkosten hat grundsätzlich der AG zu tragen.
- Bei Preisänderungen die sich aufgrund von Umständen, auf die der AN keinen unmittelbaren Einfluss hat (Kollektivverträge, Materialpreise, Zölle, Steuern, Abgaben, etc.), zwischen Auftragsbestätigung und Bereitstellung oder Lieferung der Ware ergeben, ist der AN berechtigt, für den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preis bis zur Bereitstellung/Lieferung der Ware gegenüber dem AG eine Preisberichtigung vorzunehmen.
- Zahlungsmodalitäten, Verzug
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Folgende Zahlungsarten sind jeweils durch Barzahlung oder durch Kreditkarten/Bankomatkartenzahlung oder Bankeinzug möglich:
- Vorauskasse
- Zahlung nach Rechnungserhalt
- Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf eines der auf den Rechnungen angeführten Konten bzw. an den AN oder einen vom AN mit gesonderter schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter erfolgen.
- Der AN ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und bei bzw. nach Teillieferungen, Teilrechnungen zu legen.
- Das Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung des AG werden ausgeschlossen. Das gilt nicht für Verbraucher.
- Gerät der AG mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu leisten.
- Der AN ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche ausstehende Forderungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur bei Vorauszahlung vorzunehmen. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung tritt Terminsverlust ein, wenn der AG mit der Zahlung auch nur einer Rate teilweise in Verzug ist.
- Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, vom unternehmerischen AG jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 40,00 als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten zu fordern. Für alle Schäden aufgrund des vom AG verschuldeten Zahlungsverzugs haftet der AG.
- Leistungserbringung/Lieferung
- Die Leistungserfüllung erfolgt nach Vereinbarung. Der AN ist berechtigt, Teilleistungen bzw. Teillieferungen durchzuführen. Lieferungen erfolgen derzeit nur an Adressen in Österreich.
- Lieferungen erfolgen zum vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb der vereinbarten Leistungsfrist. Eine Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt nicht zu laufen, solange der AN allfällige Anzahlungen nicht geleistet hat.
- Zur Leistungserbringung ist der AN nur dann verpflichtet, wenn der AG seine Verpflichtungen, die für die Ausführung erforderlich sind, insb. technische Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
- Die Liefer- bzw. Leistungsfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen, etc. verlängern.
- Transportschäden sind sofort bei Ablieferung beim Zulieferer schriftlich festzuhalten und unverzüglich, jedoch spätestens binnen 3 Tagen ab Ablieferung, beim AN schriftlich zu melden.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht beim Versendungskauf bereits mit der Anzeige der Versand- und Lieferbereitschaft durch den AN auf den AG über. Ist der AG Verbraucher, erfolgt der Gefahrenübergang erst mit der Übergabe der Waren an ihn oder an einen von ihm bestimmten Dritten, der nicht der Beförderer ist.
- Vertragsstrafen gegen den AN wegen Verzuges müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sein. Voraussetzung für die Vertragsstrafe gegenüber dem AN ist das Vorliegen einer Verzugssituation, die der AN schuldhaft zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe ist insgesamt mit höchstens 5% der ursprünglichen Netto-Auftragssumme begrenzt.
- Vertragsrücktritt, Stornobedingungen, Absage von Veranstaltungen
- Bis 21 Tage vor der Veranstaltung bzw. vor dem Leistungszeitpunkt ist der AG berechtigt, ohne Grund vom Vertrag bei Entrichtung einer Stornogebühr von 5% des Netto-Auftragswertes zurückzutreten.
- Erfolgt der Rücktritt später als
- 21 Tage vor dem Termin, beträgt die Stornogebühr 10%;
- 7 Tage vor dem Termin, beträgt die Stornogebühr 5%;
des Netto-Auftragswertes.
- Bei einem Rücktritt des AG später als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist der AN berechtigt, das gesamte Entgelt in Rechnung zu stellen.
- Mietbedingungen (Leihinventar)
- Bei der Überlassung von Inventar kommt ein Mietvertrag zwischen AN als Vermieter und dem AG als Mieter zustande.
- Der AG trägt die Verantwortung dafür, dass der Mietgegenstand für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Auf Anfrage stellt der AN technische Daten des Mietgegenstands bereit, die dem AG bei der Beurteilung der Eignung behilflich sein können.
- Die Mietdauer erfolgt je nach Vereinbarung und grundsätzlich auf bestimmte Zeit. Soll die vereinbarte Mietdauer auf Wunsch des AG verlängert oder verkürzt werden, muss der AN ausdrücklich zustimmen.
- Dem AN steht das Recht zu, den Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer aus wichtigem Grund aufzulösen (außerordentliche Kündigung); ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der AG nach Einmahnung mit der Bezahlung des Mietzinses säumig ist oder von dem Mietgegenstand einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht.
- Mängel / Störungen am Mietgegenstand sind dem AN unverzüglich anzuzeigen. Bei unternehmerischen AG gilt die Rügeobliegenheit nach Übergabe.
- Ab dem Zeitpunkt der Übergabe bzw. Abholung steht der Mietgegenstand unter der Obhut des AG. Die Gefahrtragung endet für den AG erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls.
- Der AG ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise und schonend zu gebrauchen, allenfalls zu warten, ihn vor Überbeanspruchung zu schützen und alle Rechtsvorschriften, die mit dem Besitz oder dem Gebrauch verbunden sind, zu beachten. Der AG verpflichten sich, vor Inbetriebnahme vom gesamten Inhalt aller gegebenenfalls übergebenen Unterlagen wie Bedienungsanleitungen und Wartungshinweise Kenntnis zu nehmen und alle Hinweise zu beachten.
- Der AN kann Einweisungen durchführen. Nach einer Einweisung sind nur die eingewiesenen Arbeitskräfte des AG zum Bedienen des Mietgegenstands berechtigt. Vorgaben des AN sind einzuhalten.
- Der AG haftet für das Handeln seiner Gehilfen wie für sein eigenes.
- Für Beschädigungen oder Verschmutzung des Mietgegenstands oder für Schäden aus einer verspäteten Rückstellung haftet der AG und trägt die Reparatur- und Reinigungskosten.
- Ohne schriftliche vorherige Zustimmung des AN ist eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Mietgegenstands an Dritte (Untervermietung) nicht erlaubt.
- Der AG übernimmt das Betriebsrisiko für die Dauer des Mietvertrags. Für Schäden, die mit dem Mietgegenstand während der Mietdauer Dritten zugefügt werden, haftet der AG. Der AG stellt den AN insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Der AN ist nicht verpflichtet, für einen Versicherungsschutz des AG zu sorgen. Der AG ist daher für den Abschluss von Versicherungen, insbesondere Objekt-, Haftpflicht-, Maschinenbruchversicherung etc selbst verantwortlich.
- Ansprüche des AG gegen den AN wegen notwendigen oder nützlichen Erhaltungsarbeiten am Mietgegenstand sind ausgeschlossen.
- Der Mietzins wird vom Zeitpunkt der Übergabe bzw. Ablieferung des Mietgegenstands vom Sitz des AN und bis zur Rückkehr dorthin und Übergabe an den AN berechnet. Jeder angefangene Tag wird in voller Höhe berechnet.
- Beim Mietzins handelt es sich um reine Gerätekosten ohne Bedienungspersonal und Treibstoff- bzw. Energiekosten.
- Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der AG verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum des AN hinzuweisen und den AN unverzüglich davon zu verständigen.
- Der Mietgegenstand ist gereingt an den AN zu übergeben. Die Ermittlung von Verlust- und Bruchmengen erfolgt durch den AN während der Reinigung bzw. Lagerrückführung, längstens aber binnen 5 Tagen.
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die Ware im Eigentum des AN.
- Jede Weitergabe der Ware an Dritte während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt nicht, bei zum Weiterverkauf bestimmten Waren. In diesem Fall ist der AG berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Die Kaufpreisforderung gilt bereits jetzt schon als an den AN abgetreten und der AN ist berechtigt, den Dritten jederzeit von dieser Abtretung zu verständigen. Der Erlös aus der Weiterveräußerung ist getrennt vom Vermögen des AG aufzubewahren.
- Ist der AG auch nur teilweise in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, die Waren auch ohne Zustimmung des AG jederzeit auf dessen Kosten abzuholen und bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
- Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der AG verpflichtet, den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und den AN unverzüglich davon zu verständigen.
- Jugendschutz
- Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen. - Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.
- Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
- Widerrufsrecht des Verbrauchers
Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
- Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
- a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem Tag des Vertragsabschlusses;
- b) im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat
- c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
- d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat;
- e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den AN Ackerl Bernhard e.U., Hauptstraße 50, 4642 Sattledt, Tel: +43 7244 8807, E-Mail: office@ackerl-markt.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Ackerl Bernhard e.U., Hauptstraße 50, 4642 Sattledt zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 150 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Ackerl Bernhard e.U.
Hauptstraße 50
4642 Sattledt
Tel: +43 7244 8807
E-Mail: office@ackerl-markt.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
- Ausschluss des Widerrufsrechts
Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei
- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- alkoholischen Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
- Gewährleistung
- Der AN leistet Gewähr, dass Lieferungen und Leistungen die im Vertrag bedungenen bzw. gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen.
- Gegenüber Verbrauchern iSd KSchG gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, insbesondere beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen zwei Jahre und bei Gebrauchtwaren ein Jahr.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
- Der unternehmerische AG ist verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung auf etwaige Mängel zu untersuchen. Mängel, die der AG festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, spätestens aber binnen 48 Stunden nach Übergabe schriftlich anzuzeigen, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann. Es gelten die §§ 377, 378 UGB.
- Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers bzw. des AN zu beachten.
- Geringfügige Abweichungen von Zeichnungen, Modellen und Mustern stellen keine Mängel dar.
- Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB (gesetzliche Beweislastumkehr) wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
- Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Sitz des AN. Sollte der unternehmerische AG eine Verbesserung oder einen Austausch im Falle einer berechtigten Gewährleistung an einem anderen Ort wünschen, so hat er sämtliche hierfür anfallenden Kosten für die An- und Abreise (Zeitaufwand, Reisespesen, Transporte, Versicherung etc.) bzw. die Kosten für den Versand der Ware zu tragen. Der AN kann nach seiner Wahl die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern, sich die mangelhafte Ware oder mangelhafte Teile zwecks Nachbesserung ohne Kostenersatz zurücksenden lassen oder die mangelhaften Teile umtauschen.
- Mängelrügen berechtigen nicht dazu, die Zahlung fälliger Beträge ganz oder auch nur teilweise zurückzuhalten.
- Schadenersatz/Haftung
- Für dem unternehmerischen AG zugefügte Schäden haftet der AN nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der AG zu beweisen. Ist der AG Unternehmer, so kann er Schadenersatzansprüche nach dem Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens nicht mehr geltend machen.
- Die Haftung ist gegenüber Unternehmern der Höhe nach mit der Netto-Auftragssumme, maximal jedoch mit dem Haftungshöchstbetrag der Haftpflichtversicherung des AN beschränkt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
- Der AN übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.
- Verkürzung über die Hälfte
Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Verbraucher.
- Datenschutz
- Der AN ist berechtigt, personenbezogene Daten des AG zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzerklärung) finden Sie auf der Website unter: https://www.festdepot.at/datenschutz-agbs/.
- Der unternehmerische AG räumt dem AN ausdrücklich das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo im Rahmen von Werbung als Referenz insbesondere auf der Website oder analogen Werbemitteln zu benutzen.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist der Sitz von Ackerl Bernhard e.U., Hauptstraße 50,
4642 Sattledt. - Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. mit diesen AGB ist, abgesehen vom zwingenden Verbrauchergerichtsstand, ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Ackerl Bernhard e.U., Hauptstraße 50, 4642 Sattledt.
- Erfüllungsort ist der Sitz von Ackerl Bernhard e.U., Hauptstraße 50,
- Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
Ackerl Bernhard e.U.